Angeln am Geierswalder See
10.12.2021
Angeln am Geierswalder See

Die Slipanlage am Südufer des Geierswalder Sees (westlich des Hotels ''Der Leuchtturm''; siehe Lageplan) ist ab sofort durch eine Schließanlage der ARGE gesichert. Die Schlüssel des Schließsystems des LVSA können ebenfalls an der Schranke genutzt werden. Bedingung für die Nutzung der Slipanlage ist der Besitz eines gültigen Erlaubnisscheines sowie eines Schlüssels für die Schließanlage. Den Erhalt der Schlüssel regelt der jeweilige Landesanglerverband für seine Mitglieder.

Es gelten weiterhin folgende Bedingungen für die Nutzung der Slipanlage:

  • Das Betreten und die Benutzung des Geländes und der gesamten Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Das Angeln im Hafengelände ist nicht zulässig.
  • Die gesamte Anlage ist Be- und Entladezone im Rahmen des Ein- und Auslassvorganges von Booten, der Aufenthalt auf der Bootsrampe selbst ist nur zum Ein- und Auslassen von Booten gestattet. Jegliche anderweitige Nutzung oder Zweckentfremdung ist verboten.
  • Jeder Nutzer hat auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.
  • Die hintere Slipanlagen (Jollenslip) ist nicht zu benutzen.
  • Die Schranke ist stets verschlossen zu halten, sie ist nach jedem Ein- und Auslassvorgang bei Verlassen des Geländes mit dem an der Schrankenanlage angebrachten Schloss zu verschließen.
  • Parkverbot im Rondell vor der Slipanlange!
  • Parken ist auf den öffentlichen Parkplätzen möglich.
  • Es gelten die Befahrensregeln für Binnenschifffahrtsstraßen.
  • Das Einsetzen oder Herauslassen von Booten über 10 m Länge ist verboten.
  • Fahrzeug, Trailer und Boot dürfen ein gemeinsames Gesamtgewicht von 5,0 t nicht überschreiten.
  • Die Haftung für jegliche Personen-, Sach- oder sonstige Schäden ist ausgeschlossen.
  • Es erfolgt kein Winterdienst.
  • Die Wasserschutzpolizei führt Kontrollen durch.

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