Stellungnahme zur EU-Biodiversitätsstrategie 2030 Stellungnahme zur EU-Biodiversitätsstrategie 2030
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Stellungnahme zur EU-Biodiversitätsstrategie 2030
20.12.2023
EU-Biodiversitätsstrategie 2030
Die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft in N2000 Gebieten muss schon heute mitunter erhebliche Einschränkungen und Verbote hinnehmen, obwohl im Vorfeld der Ausweisung die uneingeschränkte Fortführung einer ordnungsgemäßen Landnutzung zugesichert wurde. Durch die allgemeine Zielstellung der EU-Biodiversitätsstrategie ergeben sich berechtigte Bedenken, dass sich durch Ausweisung der jetzigen Landschaftsschutzgebiete zu Schutzgebietsflächen noch strengere Restriktionen hinsichtlich der Bewirtschaftung und Landnutzung ergeben. Aus diesem Grund haben sich die sächsischen Landnutzerverbände zusammengeschlossen und eine gemeinsame Stellungnahme verfasst. Darin fordern Sie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Verbänden auf Augenhöhe sowie eine frühzeitige Einbeziehung in die Flächenplanung. Die komplette Stellungnahme ist in der Anlage zu diesem Beitrag nachzulesen.

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