Die EU-Fischereiminister haben am 24. Oktober die Fangbeschränkungen für die Berufs- und Freizeitfischerei in der Ostsee für das Jahr 2024 beschlossen. Ab dem 1. Januar 2024 wird in der Ostsee (Unterdivisionen 22-26) für die Freizeitfischerei ein komplettes Fangverbot für Dorsch eingeführt. Weiterhin darf (unverändert zu 2023) nicht mehr als ein Lachs pro Angler pro Tag entnommen werden. Nach dem Fang des ersten Exemplars muss der Angler zudem das Angeln auf Lachs einstellen.
Das Fangverbot für Dorsch stellt den bisher größten politischen Eingriff in das Dorschangeln in der Ostsee dar, nachdem bereits 2022 ein Bag-Limit von einem Dorsch pro Tag und Schonzeiten eingeführt worden waren. Berufsfischer sind ebenfalls betroffen. Die gezielte Fischerei auf Ostseedorsch ist genau wie 2023 auch 2024 verboten. Lediglich Quoten für den Beifang werden ausgewiesen. Insgesamt sind für die westliche Ostsee 340 Tonnen (489 Tonnen im Jahr 2023) Beifang vorgesehen, davon 73 Tonnen (104 Tonnen im Jahr 2023) für Deutschland. In der östlichen Ostsee sind es unverändert 585 Tonnen Gesamtfangmenge mit einer ebenfalls unveränderten Quote von 54 Tonnen für Deutschland.
Die Einigung der EU-Minister stützt sich auf das Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES). Dieser gibt jedes Jahr auf der Grundlage wissenschaftlich ermittelter Zahlen verschiedener Institute, wie zum Beispiel dem Thünen-Institut, eine Empfehlung für Fangmengen heraus. Diese Empfehlung wird dann unter Teilnahme verschiedener Interessenvertreter in diversen Gremien diskutiert. An dieser Stelle wird auch der DAFV einbezogen und kann Stellung beziehen. Im Anschluss wird ein Vorschlag an die EU-Kommission überreicht. Die finale Entscheidung über Quoten wird denn durch den EU-Fischereirat getroffen.
Das sagt der DAFV
Der Deutsche Angelfischerverband e. V. (DAFV) reagierte mit Unverständnis und betonte, dass es keine wissenschaftliche Rechtfertigung für ein vollständiges Fangverbot gebe. Das Thünen-Institut für Fischereiökologie hatte bereits nachgewiesen, dass andere Maßnahmen ebenso effektiv sein könnten. Der Verband schlug eine Kombination aus Schonzeiten, Entnahmefenstern und Bag-Limits vor, um die Fischbestände zu schützen. Im Gegensatz zur Berufsfischerei könnten Angler bewusst entscheiden, welche Fische sie entnehmen, und so die Erhaltung der Art unterstützen. Nicht geschlechtsreife Dorsche und wichtige weibliche Exemplare könnten von der Entnahme ausgeschlossen werden, um eine optimale Alters- und Größenstruktur in den Dorschbeständen zu gewährleisten. Diese selektive Angelfischerei könnte auch dazu beitragen, den Angeltourismus in der Region aufrechtzuerhalten und sozio-ökonomische Vorteile zu bieten. Der Geschäftsführer des DAFV, Alexander Seggelke, betonte, dass wissenschaftlich nachgewiesen wurde, dass eine Kombination von Maßnahmen die gleiche Schutzwirkung wie ein Fangverbot haben könnte, während gleichzeitig sozioökonomische Gewinne durch Angeltourismus in strukturschwachen Küstenregionen erhalten bleiben könnten. Diese Erkenntnisse wurden durch die EU-Kommision nicht berücksichtigt.