Unter dem Dach des Landesverbandes Sächsischer Angler e. V. sind die Regionalverbände Anglerverband Südsachsen Mulde/Elster e. V., Anglerverband "Elbflorenz" Dresden e. V. und Anglerverband Leipzig e. V. vereint. Dabei geht es nicht nur um das gemeinsame Eintreten für die Interessen der Anglerschaft, sondern auch darum, die Angelgewässer der Regionalverbände gemeinsam zur Angelfischerei zu nutzen. Somit können die Allgemeinen Angelgewässer der drei Regionalverbände von deren Mitgliedern gegenseitig beangelt werden. Sonderregelungen gelten für Salmonidengewässer (grüne und gelbe Strecken) und Fischereipachtgewässer (P).
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Der Landesverband Sächsischer Angler e. V. hat mit anderen Landesanglerverbänden Vereinbarungen zur gegenseitigen Beangelung der Pachtgewässer getroffen. Diese Regelungen ermöglichen es, dass unsere aktiven Mitglieder im Rahmen des Gewässerfonds durch Entrichtung zusätzlicher Jahresbeiträge (Gewässerfondsbeiträge) an Gewässern anderer Landesanglerverbände angeln können. Damit verfügen die Angler im Gewässerfonds über eine gemeinsam nutzbare Gewässerfläche von über 50.000 ha. Mitglieder mit einer passiven Fördermitgliedschaft (Förderbeitrag) können nicht am Gewässerfonds teilnehmen.
- Landesanglerverband Brandenburg e. V.
- Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.
- DAV Landesverband Berlin e. V.
- Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e. V.
- Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen (VANT) e. V.
- Landesanglerverband Thüringen e. V.
Die Anglerinnen und Angler unserer Mitgliedsvereine, die für das laufende Jahr einen Mitgliedsbeitrag für aktive Mitgliedschaft mit Erlaubnisschein entrichtet haben, können ergänzend für 10,- Euro Gewässerfondsbeitrag eine Austauschangelberechtigung erhalten. Diese berechtigt in dem jeweiligen Jahr, die Verbandsgewässer des jeweiligen Landesanglerverbandes gemäß gültigem Gewässerverzeichnis zu beangeln.
Zusätzliche Hinweise:
Landesanglerverband Brandenburg e. V.:
Hinweise zum Erwerb der Fischereiabgabemarke und weitere Informationen zum Angeln in Brandenburg finden sich hier:
Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.:
Die Ostsee ist nicht im Gewässerfonds enthalten. Dafür benötigt man den Küstenerlaubnisschein.
Die Gewässer, die durch Vereinbarungen mit dem LAV M-V e.V. und der Berufsfischerei nur für Mitglieder aus dem Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern freigegeben sind, sind im Gewässerverzeichnis fett dargestellt und mit dem Buchstabenzusatz „BF“ gekennzeichnet. Auf diesen Gewässern gilt die Gewässerfondsberechtigung nicht!
Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e. V.:
Gewässerordnung/Gewässerverzeichnis 2022-2026
Landesanglerverband Thüringen e. V.
- Jahreskarte Gewässerverbund (10 €)
- Jahreskarte Saalekaskade (Erwachsene ab 16 Jahre: 100 € , Kinder: 55 €)
- Jahreskarte Salmonidengewässer (55 €)