Angeln am Stausee Radeburg – Gewässernummer D 04-103
18.10.2024
Angeln am Stausee Radeburg – Gewässernummer D 04-103

Auf der Nordseite des Stausees befindet sich der örtliche Campingplatz. Bisher konnten unsere Mitglieder auch von der Campingplatzseite aus angeln. Ab 01.01.2025 wird das Angeln am Stausee unmittelbar vor dem Campingplatzgelände leider nicht mehr möglich sein.

Hintergrund:

Der Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e. V. hat einen rechtgültigen Fischereipachtvertrag für den gesamten Stausee Radeburg. Die bisherigen Sperrzonen basieren auf Inhalten des Fischereipachtvertrages, insbesondere auf wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Einschränkungen. Der Zugang über das Campingplatzgelände für Angler wurde in den letzten Jahren geduldet. Bereits seit langem gab es jedes Jahr Vorfälle vor Ort, die das Handeln des Verbandes notwendig machten. So erhielten wir immer wieder Beschwerden über Dreck und Unrat im Campingplatzgelände durch Angler, über „privat“ geschaffene Angelstellen, über Privilegien, die sich einige Angler auf dem Campingplatzgelände eingeräumt haben sollen und über zwischenmenschliche Probleme zwischen Anglern und Nichtanglern oder zwischen Anglern untereinander. Es kam zu keinem Zeitpunkt langfristig zu einer Entspannung der Lage.

Im Jahr 2019 und im Jahr 2020 wurden zwei gemeinsame Vereinbarungen über die Bewirtschaftung und Nutzung des Stausees zwischen den betreuenden Vereinen vor Ort und dem Anglerverband geschlossen, die auch bis heute von allen Beteiligten getragen wird. Keinen Einfluss hat der Verband auf das Gelände des Campingplatzes, da dieser dem Stausee vorgelagert ist. Etwa 20 von über 50 Angelplätze am Stausee kann man nur über dieses Campingplatzgelände erreichen.

Nach Abschluss der Vereinbarungen kehrte trotzdem keine Ruhe bei der Nutzung auf dem Campingplatzgelände ein. Daher nahm der Verband Kontakt zum örtlichen Campingplatzbetreiber auf, um mittels einer gemeinsamen Vereinbarung eine verbindliche Basis für den Zugang über den Campingplatz zu schaffen. Im Fokus stand dabei, für Angler die Infrastruktur des Campingplatzes nutzen, auch die Regeln und Nutzungsentgelte des Campingplatzes anzuwenden. Doch Angler und Kontrollorgane, die lediglich den Zugang über das Campingplatzgelände nutzen und die weder vor Ort übernachten noch die Infrastruktur des Campingplatzes nutzen, sollten aus Sicht des Verbandes kein Nutzungsentgelt bezahlen, da sie nur ihr gesetzlich eingeräumtes Uferbetretungsrecht über den Campingplatz wahrnehmen.

Leider sind die Verhandlungen mit dem Campingplatz nunmehr gescheitert! Der Campingplatz vertritt die Auffassung, dass für Angler und Kontrolleure, die ausschließlich über das Campingplatzgelände zu den vorgelagerten Angelstellen Zugang finden, eine finanzielle Entschädigung fällig wird. Diese hätte der Verband oder der einzelne Angler zahlen müssen. Dieses und noch einige vom Campingplatz geforderte Einschränkungen für das Fischereirecht war für den Verband keine Option!

Im Rahmen unseres Gewässerfonds und des Fischereipachtvertrages sind wir allen Anglern gleich verpflichtet. Wir tragen es nicht mit, dass der Verband, Kontrollorgane oder einzelne Angler neben ihrem Beitrag nochmals dafür bezahlen, nur um über ein Campingplatzgelände zum Angeln zu kommen. Diese Regelung widerstrebt dem Fischereigesetz, dem Ansinnen des Gewässerfonds und der Gleichbehandlung aller Mitglieder. Leider sind wir daher gezwungen, das Angeln auf dem Campingplatzgelände des Stausees Radeburg für alle Angler ab 01.01.2025 zu sperren.

Für unsere Mitglieder, die das Campingplatzgefühl und das Angeln gern verbinden, tut uns das besonders leid. Auch wir hätten uns eine andere Lösung gewünscht! Wir können aber keine zusätzliche Regelung außerhalb des Fischereipachtvertrages eingehen, in der wir aus den Beiträgen aller Mitglieder zusätzliche Gelder aufwenden, nur um an einige der am Stausee verfügbaren Angelstellen zu kommen. Das würde unseren Gewässerfonds und unser Ansinnen, sozialverträgliches Angeln zu fördern, langfristig komplett zerstören.

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