Verbandssatzung Verbandssatzung
Bild: AVE
Verbandssatzung
Die Satzung wird durch die Delegiertenversammlung beschlossen, dem höchsten Organ des Verbandes.
Unsere Verbandssatzung

Die Satzung, mancherorts auch Statut genannt, ist eine Art Grundgesetz für jeden eingetragenen Verein. Neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch regelt die Satzung eine Vielzahl von Bestimmungen, die für die tagtägliche Arbeit des Vereins und die Vertretung und Beschlussfassung nach innen und außen wichtig sind.

Daneben regeln Verbandsordnungen und Richtlinien eher die speziellen Sachverhalte. Diese geltend ergänzend zum Gesetz und zur Vereinssatzung. Mehr dazu finden Sie im Downloadbereich .

Die wichtigsten Satzungsinhalte
  • Name, Sitz und Verbreitungsgebiet des Verbandes
  • Aufgaben und Zweck
  • Gemeinnützigkeit
  • Arten der Mitgliedschaften
  • Rechte und Pflichten der Mitglieder
  • Ende der Mitgliedschaft 
  • Organe und Vertretungsberechtigte
  • Delegiertenversammlung
  • Präsidium und Vorstand 
  • Verbandsgeschäftsstelle
  • Revisoren
  • Schiedskommission
  • Beiträge und Umlagen
  • Verbandsordnungen
  • Satzungs- und Zweckänderungen
  • Auflösung des Verbandes
  • Gerichtsstand und Inkrafttreten