Die Benutzung von Booten ist in Sachsen sehr unterschiedlich geregelt. Das ist besonders dann der Fall, wenn ein Gewässer gemäß Sächsischem Wassergesetz noch nicht schiffbar ist, wie bspw. am Dreiweiberner See. Für dieses Gewässer haben wir daher einige Informationen für unsere Mitglieder zusammengestellt.
Der Dreiweiberner See (Gewässernummer D07-136) ist Fischereipachtgewässer des Anglerverbandes "Elbflorenz" Dresden e. V. Ab dem 01.01.2023 gilt ein neuer Fischereipachtvertrag. Alle Regelungen für die Beangelung sind im digitalen Gewässeratlas unter https://www.angelatlas-sachsen.de/#D07-136 nachzulesen.
Der Dreiweiberner See darf durch Angler mit gültigem Fischerei- und Erlaubnisschein mit Ruderbooten ganzjährig am Tag und in der Nacht und ohne zusätzliche Erlaubnis nach den Regelungen im Angelatlas Sachsen befahren werden. Die Benutzung von Verbrennungsmotoren ist generell untersagt. Elektromotoren dürfen zurzeit nur mit einer gesonderten Befahrungsgenehmigung auf Grundlage einer Mastergenehmigung der Gemeinde Lohsa verwendet werden.
In der nachfolgende Mitgliederinformation klären wir über die wichtigsten Details für die Bootsnutzung mit und ohne Motoren am Dreiweiberner See auf. Die Vorgehensweise zur Beantragung und Nutzung einer E-Motorgenehmigung für den Dreiweiberner See für das Jahr 2023 wird ebenso beschrieben.