D04-201 - Elbhafen Meißen
Der Sperrbereich im Hafen Meißen wurde erweitert. Dieser umfasst neben dem bestehenden Sperrbereich am Hafenende eine halbseitige Gewässersperrung über die gesamte Länge der Steganlage und 10 m darüber hinaus! In diesen Bereich darf nicht hineingeworfen werden! Der Grund ist die wiederholte Sachbeschädigung an Booten durch Angler.