Elekromotorbenutzung am Verbandsgewässer Dreiweiberner See ( D07-136)
27.03.2025
Elekromotorbenutzung am Verbandsgewässer Dreiweiberner See ( D07-136)

Der Dreiweiberner See darf durch Angler mit gültigem Fischerei- und Erlaubnisschein mit Ruderbooten ganzjährig am Tag und in der Nacht und ohne zusätzliche Erlaubnis nach den Regelungen im Angelatlas Sachsen befahren werden. Die Benutzung von Verbrennungsmotoren ist generell untersagt. Elektromotoren dürfen auch dieses Jahr wieder mit einer gesonderten Befahrungsgenehmigung auf Grundlage einer Mastergenehmigung der Gemeinde Lohsa verwendet werden.

In der nachfolgende Mitgliederinformation klären wir über die wichtigsten Details für die Bootsnutzung mit und ohne Motoren am Dreiweiberner See auf. Die Vorgehensweise zur Beantragung und Nutzung einer E-Motorgenehmigung für den Dreiweiberner See für das Jahr 2025 wird ebenso beschrieben. Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen von uns bearbeitet werden können.

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Anlage