Erklärung der Schiffbarkeit und des Gemeingebrauches am Berzdorfer See
19.09.2022
Erklärung der Schiffbarkeit und des Gemeingebrauches am Berzdorfer See

Anglerverband legt Widerspruch ein

Das Präsidium des AV „Elbflorenz“ Dresden e.V. (AVE) hat am 09. September 2022 einen einstimmigen Beschluss gefasst, Widerspruch gegen die Allgemeinverfügungen zur Erklärung der Schiffbarkeit am Berzdorfer See einzulegen. Zu groß waren die Einschränkungen, die mit diesen Allgemeinverfügungen einhergingen. Die Erklärung der Schiffbarkeit am Berzdorfer See unter den veröffentlichten Bedingungen könnte der Anfang vom Ende des Angelns sein, wie wir es kennen.

Warum ist das so?

Laut Allgemeinverfügung darf der Berzdorfer See fünf Monate im Jahr nicht mit Booten befahren werden. Zudem ist jegliche Bootsbefahrung in den Nachtstunden inkl. der Dämmerung verboten. Demzufolge ist das Angeln vom Boot auch in der Dämmerung und Nacht staatlich nicht zulässig. Darüber hinaus sind große Flächen dauerhaft von jeder Bootsbefahrung ausgenommen. Das Gewässer ist gerade einmal zu 21 % vom Boot aus nutzbar, wenn man alle Flächensperrungen und zeitlichen Einschränkungen zusammenzählt.

Als Begründung für derartige Einschränkungen führen die Landesdirektion Sachsen (LDS) und der Landkreis Görlitz als verfahrensführende Behörden den Arten- und Naturschutz an. Demnach reicht ein einzelnes Boot aus, um eine erhebliche Störung von besonders geschützten Vogelarten zu rechtfertigen. Dabei geht es nicht darum, ob das Boot tatsächlich ein Individuum oder einen ganzen Bestand vernichtet. Nein, es reicht aus, wenn nicht sicher ausgeschlossen werden kann, ob es das könnte. Deshalb unterbindet man lieber gleich den Großteil der Bootsnutzung. Gerechtfertigt werden Einschränkungen mit EU-Vorgaben und höchstrichterlichen Urteilen. Hier kann man nur sagen, armes Deutschland! Wir sind offensichtlich in Sachsen nicht mehr in der Lage, selbst zu denken und zeigen mit dem Finger auf Brüssel und die Gerichte, deren Richter nur das umsetzen müssen, was die Legislative vorgibt. Der gesamte Strukturwandel in der Lausitz und im mitteldeutschen Raum wird mit einer solchen Behördensichtweise in Frage gestellt.

Das Novum in den Verwaltungsverfahren am Berzdorfer See und die eigentliche Brisanz liegen darin, dass der Angelfischerei durch das grüne sächsische Umweltministerium die Mitwirkung an der Hege abgesprochen wurde. Die Landesdirektion Sachsen und der Landkreis Görlitz haben diese Argumentation offensichtlich dankbar aufgegriffen, um gleich einmal das ganze Sächsische Fischereigesetz und unsere Gemeinwohlleistungen als Angler ad absurdum zu führen. Das Angeln ist neuerdings auf dem Papier nicht mehr als nur ein Freizeitsport. Ein Hegebeitrag der Angelfischerei wird nicht anerkannt. Der Fischfang mit der Handangel durch Erlaubnisscheininhaber, also unseren knapp 50.000 Mitgliedern, wird nicht mehr als fischereiliche Maßnahme akzeptiert.

Daher haben die Verwaltungsverfahren am Berzdorfer See Referenzcharakter für alle weiteren Gewässer in Sachsen.

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