Geierswalder See Geierswalder See
Bild: AVE
Geierswalder See
25.04.2024
Geierswalder See - Hegeneangeln freigegeben

Ab sofort ist das Hegeneangeln am Geierswalder See mit der Gewässernummer D 07-170 zulässig.

Damit darf auf Grundlage der Bedingungen des Punktes 2.6. der Gewässerordnung des Landesverbandes Sächsisicher Angler mit maximal 2 Hegenen gleichzeitig mit insgesamt maximal 6 Anbissstellen am Geierswalder See geangelt werden, wobei eine Hegene nicht mehr als 5 Anbissstellen haben darf. Gefischt wird mit Kunstködern, in der Regel Nymphen, auf einem einschenkligen Haken, der nicht größer als die Hakengröße 12 sein darf. Eine zusätzliche Bekörderung mit tierischen oder pflanzlichen Ködern ist dabei nicht statthaft. 

Hintergrund: Der Geierswalder See ist ein Tagebaurestsee, der seit 2020 von der ARGE bewirtschaftet wird, in der unser Verband federführendes Mitglied ist ( mehr zur ARGE). Das Gewässer ist nach dem fischereilichen Leitbild als Maränensee eingestuft. Entsprechend wurde in den vergangenen Jahren auch Kleine und Große Maränen besetzt. Die gezielte Beangelung dieser beiden Fischarten ist am besten mit der Hegene möglich. Da sich in den ersten Jahren nach dem Besatz aber erstmal ein Maränenbestand aufbauen muss, wurde im Hegeplan festgeschrieben, dass erst ab jetzt mit der Hegene geangelt werden darf. Diese Regelung wird nun vollzogen und ist ab sofort im digitalen Angelatlas für den Geierswalder See vorhanden.

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