Seit 21.03.2025 ist es offiziell. Die Landesdirektion Sachsen erklärte mit Wirkung ab 01.04.2025 die Schiffbarkeit für den Bärwalder See -> offizielle Pressemitteilung
Mit der Fertigstellungserklärung endet die Wirksamkeit der bisherigen Regelungen für jegliche Bootsnutzung am Bärwalder See, so auch die bisherige wasserrechtliche Genehmigung des Anglerverbandes „Elbflorenz“ Dresden e. V., unter der die bisherige Bootsnutzung für Angler möglich war. Ab 01. April gelten dann neue Regeln. Jegliche fischereiliche Nutzung, so auch die anglerische Nutzung, ist von den neuen Allgemeinverfügungen umfasst. Angler mit gültigem Erlaubnisschein können ab dann für den Bärwalder See die Regelungen der Allgemeinverfügungen zur Schiffbarkeit auch für sich in Anspruch nehmen. Die Allgemeinverfügungen regeln nämlich das Jedermannsrecht.
Darüber hinaus haben der Landesverband Sächsischer Angler e. V., der Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e. V. die Landesdirektion Sachsen und der Landkreis Görlitz Mitte letzten Jahres eine Kompromissvereinbarung geschlossen, die Grundlage für eine gesonderte wasserrechtliche Genehmigung des Anglerverbandes „Elbflorenz“ Dresden e. V. ist. Ziel dieser wasserrechtlichen Genehmigung ist es, die aus dem Sächsischen Fischereirecht abgeleitete Rechte und Pflichten zur Umsetzung der gesetzlichen Hege durch berufs- und angelfischereiliche Maßnahmen gleichermaßen sicherzustellen und dennoch den gesetzlichen Auflagen des Natur- und Artenschutzes gerecht zu werden. Diese wasserrechtliche Genehmigung befugt den einzelnen Angler mit gültigem Erlaubnisschein zu einem Mehr an Rechten gegenüber dem allgemeinen Freizeitkapitän bei der Bootsnutzung.
Welche neuen Bootsbeangelungsregeln am Bärwalder See gelten, wird ab 01. April 2025 im digitalen Angelatlas unter dem Gewässer D06-150 Bärwalder See nachzulesen sein. Zudem haben wir die wichtigsten neuen Regelungen schon jetzt als Übersichtskarte und gesonderte Mitgliederinformation lt. Anlage zusammengefasst.
Es wird darauf hingewiesen, dass die neuen Regelungen erst ab 01. April 2025 gelten und bis dahin die alte und bisher bekannte wasserrechtliche Genehmigung auf Grundlage der Veröffentlichungen im digitalen Angelatlas anzuwenden ist.