Neuer Angelsperrbereich am Elbhafen Dresden-Neustadt (D03-201)
23.06.2023
Neuer Angelsperrbereich am Elbhafen Dresden-Neustadt (D03-201)

Seit Jahren wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass wir die Elbe und ihre Häfen als Angelgewässer nur erhalten können, wenn einfache Verhaltensregeln eingehalten werden (vgl. bspw. Fischer und Angler – Ausgabe 1/2022, Seite 12). Als Anglerverband haben wir schließlich stets einen Pachtvertrag zu verlieren, was alle Angler hart treffen würde. Mehrfach mussten wir feststellen, dass einzelne Angler sich nicht an die einfachsten Regelungen gehalten haben und einige davon den Bootseignern oder Hafenanlagenbetreiber sehr rücksichtslos gegenübertraten.

Bisher haben wir es meistens geschafft, in Einzelgesprächen mit den Grundstückseigentümern oder Pächtern der jeweiligen Flächen die Komplettsperrung von kleineren Häfen abzuwenden. Leider wurde nun im Elbhafen Dresden-Neustadt (erster Hafen rechtselbisch unterhalb der Marienbrücke) ein Komplettverbot für die Beangelung des Hafenbeckens verhängt. Für viele Angler und auch für uns als Verband ist das sehr bitter, denn nur einige wenige Angler konnten sich nicht an die einfachsten Regeln halten und mussten in die bisherigen kleinflächigen Sperrbereiche hineinangeln. Auch betriebliche Anlagen wurden von Anglern beschädigt, was an den Hinterlassenschaften in Form von abgerissenen Ködern und Bleien an Stegen und Bootsseilen nachweisbar war. In mehreren Besprechungen mit den Eigentümern, um ein Verbot zum Angeln abzuwenden, sind uns als Anglerverband unsere Argumente gegen eine Sperrung durch mehrmaliges Fehlverhalten einzelner Angler genommen worden.

Wir mussten nun am Hafen Dresden-Neustadt eine Sperrzone im gesamten Hafen einrichten. Das Betreten des Dammes/ der Landzunge und das Hineinangeln in den Hafen ist untersagt. Der Uferrandstreifen im Elbestrom (Gewässerbett der Elbe) ist weiterhin beangelbar, solange nicht der obere Bereich der Landzunge betreten wird. Das bedeutet, man muss unten an der Elbe langlaufen, was nur dann möglich ist, wenn der Wasserstand niedrig ist.

Das Angelverbot im Hafen Dresden-Neustadt wurde im Angelatlas Sachsen aufgenommen: https://www.angelatlas-sachsen.de/#D03-201

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Anlage