Vandalismus an LVSA-Schließanlagen und Schranken
06.10.2023
Vandalismus an LVSA-Schließanlagen und Schranken

Derzeit häufen sich die Vorfälle zerstörter und entwendeter Schlösser an LVSA-Schließanlagen. So wurde diese Woche an der Talsperre Bautzen (Slipanlage) zum wiederholten Male der Schlossbügel im geöffneten Zustand derart verbogen, dass das Schloss nicht mehr zu geht und auch nicht mehr nutzbar ist.

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Einige dieser Vorfälle ließen sich vermeiden, wenn jeder Angler sorgsam bei der Benutzung des LVSA-Schliesssystems umgehen würde. Die mit dem Schliesssystem ausgestatteten Schranken und Tore stellen sicher, dass nur die nutzungsberechtigten Angler bestimmte Flächen nutzen.

Den Anglerverbänden wurden die Flächen mit der Maßgabe verpachtet oder verkauft, dass sie im Rahmen der Angelfischerei und nur durch berechtigte Angler genutzt werden. Daher sind die Tore und Schranken sofort wieder von demjenigen zu verschließen, der sie aufgeschlossen hat. Sofort bedeutet auch sofort.

Denn anderenfalls wurden schon Schlösser entwendet oder so manipuliert, dass sie nicht mehr verwendbar waren. Auch wenn unberechtigte Fahrzeuge oder Personen die nur für organisierte Angler mit Schlüssel zugelassenen Flächen befahren, kommt es zwangsläufig zu Ärger und Beschädigungen, spätestens dann, wenn die Personen ohne Schlüssel die Flächen wieder verlassen wollen und eingeschlossen wurden.

Die zweckentfremdete Nutzung unserer Verbandsflächen kostet und aber nicht nur Geld, Zeit und Nerven. Auf Dauer verlieren wir dadurch auch Flächen und Infrastruktur, die für uns Angler mit viel Geld und Mühe geschaffen wurden. Kein Verpächter schaut es sich auf Dauer an, wenn an einem Gewässer ein Anglerparkplatz oder eine Slipstelle ein Stellplatz für Wohnwagen oder ein Autowaschplatz wird. All das haben wir schon erleben müssen.

Wir appellieren daher an all unsere Mitglieder, die Regeln zur Nutzung des LVSA-Schließsystems einzuhalten. Diese sind nachfolgend noch einmal aufgeführt:

Für die Nutzung des Schließsystems des LVSA gelten folgende Festlegungen:

  • Nutzung des Schließsystems nur zum Zwecke des Angelns zulässig;
  • Es ist immer der gültige Erlaubnisschein mitzuführen.
  • Die Mitnahme von anderen PKW in die nur für Mitglieder zugänglichen Bereiche ist nicht zulässig.
  • Die Weitergabe des Schlüssels an nicht berechtigte Personen ist verboten.
  • Nach Durchfahrt ist die Schranke sofort wieder zu verschließen.

Die hier getroffenen Festlegungen werden mit Unterzeichnung des Erlaubnisscheines bestätigt. Ein Verstoß führt zum Einzug des Erlaubnisscheines.

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