Fischereischein
Ein Fischereischein bestätigt seinem Inhaber das Vorhandensein der für die Fischereiausübung notwendigen Mindestkenntnisse zum Umgang mit der Kreatur Fisch und dem ordnungsgemäßen Verhalten in der freien Natur. Im Freistaat Sachsen ist für jede Art der Fischereiausübung und für den Erwerb von Erlaubnisscheinen ein personengebundener Fischereischein erforderlich. Der Fischereischein stellt die öffentlich-rechtliche Genehmigung zur Fischereiausübung dar. Die Ausstellung von Fischereischeinen erfolgt auf Antrag durch die Fischereibehörde, für den Regierungsbezirk Leipzig in der Außenstelle Deutschenbora. Der Fischereischein wird lebenslänglich für z.Zt. EUR 42,00 erteilt.
Voraussetzung ist der Nachweis der entsprechenden Sachkunde. Die sächsischen Fischereischeine gelten in allen Bundesländern. Fischereischeine aus anderen Bundesländern werden in Sachsen anerkannt, außer wenn diese auf eine sächsische Adresse ausgestellt wurden.
Wird der Hauptwohnsitz in den Freistaat verlegt, bleiben die in anderen Bundesländern ausgestellten Fischereischeine im bisherigen Umfang gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit muss dann ein sächsischer Fischereischein beantragt werden.
Gastfischereischein
Personen, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes haben, kann ohne Fischereiprüfung ein Gastfischereischein ausgestellt werden. Dieser kann über die Sächsische Fischereibehörde erworben werden.
Jugendfischereischein
Personen, die das neunte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfischereischein ohne Fischereiprüfung erteilt werden. Jugendfischereischeininhaber dürfen die Fischerei nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers ausüben, es sei denn, sie sind seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Angelverein.
Besonderer Fischereischein für Personen mit einer Behinderung
Personen, die aufgrund einer nachgewiesenen Behinderung nicht in der Lage sind, eine Fischereiprüfung abzulegen, kann ein Fischereischein durch die Sächsische Fischereibehörde ohne Fischereiprüfung erteilt werden. Mit diesem Fischereischein darf die Fischerei nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers ausgeübt werden.