Allgemeine Informationen
Mitglieder anderer Bundesländer, welche am bundeslandübergreifenden Gewässerfonds beteiligt sind, erhalten den sächsischen Erlaubnisschein in ihrem Landesverband. Der im Rahmen dieses Gewässerfonds ausgegebene sächsische Erlaubnisschein gilt nicht für Mitglieder, die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben. Diese Mitglieder erhalten den sächsischen Erlaubnisschein in der Geschäftsstelle des für den Wohnsitz zuständigen Regionalverbandes.
Mitglieder des Anglerverband Leipzig e.V. können im Rahmen des bundeslandübergreifenden Gewässerfonds Erlaubnisschein für Brandenburg und Sachsen-Anhalt über Ihre Vereine erhalten.
Erlaubnisscheine für Mecklenburg Vorpommern, Berlin,Thüringen, Saalekaskade sowie Salmoniedenkarten werden über den Anglerverband Leipzig e.V. ausgegeben.