Widerspruch gegen Allgemeinverfügung des Landratsamt Nordsachsen!
30.03.2026
Widerspruch gegen Allgemeinverfügung des Landratsamt Nordsachsen!

Verband legt Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Nordsachsen für die Zulassung des Gemeingebrauchs auf dem Zwochauer See ein.

In der Neuen Allgemeinverfügung werden die Sperrbereiche für des Angeln massiv ausgeweitet. Damit steht die Allgemeinverfühgung im Widerspruch zum genehmigten und noch gültigen Hegeplan des Zwochauer See. Im damaligen Genehmigungsverfahren zum Hegeplan zeigte sich der Anglerverband Leipzig e.V. kompromissbereit und musste seiner Zeit schon ein Nachtangelverbot und großflächige Seesperrungen hinnehmen.

Die nun festgeschriebenen Regelungen stellen einen schwerwiegenden und nicht hinnehmbaren Eingriff in die Fischereirechte des Anglerverband Leipzig e.V. dar.

Deshalb legt der Anglerverband Leipzig e.V. gegen die Verordnung Widerspruch ein!

Dennoch gilt für alle Angler das die Regelungen des Gemeingebrauchs zwingend einzuhalten sind. Zuwiderhandlungen können mit Ordnungsgeldern von bis zu 50.000,00 € durch das Landratsamt geahndet werden.

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