Der Gewässerfonds der Landesverbände
Der Landesverband Sächsischer Angler e. V. hat mit anderen Landesanglerverbänden Vereinbarungen zur gegenseitigen Beangelung der Pachtgewässer getroffen. Diese Regelungen ermöglichen es, dass unsere aktiven Mitglieder im Rahmen des Gewässerfonds durch Entrichtung zusätzlicher Jahresbeiträge (Gewässerfondsbeiträge) an Gewässern anderer Landesanglerverbände angeln können. Damit verfügen die Angler im Gewässerfonds über eine gemeinsam nutzbare Gewässerfläche von über 50.000 ha. Mitglieder mit einer passiven Fördermitgliedschaft (Förderbeitrag) können nicht am Gewässerfonds teilnehmen.