Gewässerordnung für Gastangler
Jeder Gastangler muss beim Angeln seinen gültigen Fischereischein und seinen gültigen Gastangelerlaubnisschein (Angelberechtigung) mit sich führen. Zudem besteht nach Gewässerordnung die Pflicht, beim Angeln auf die aktuelle Ausgabe der Gewässerordnung zugreifen zu können.
Für Gastangler stellen wir die Gewässerordnung ab 2024 ausschließlich in digitaler Form über folgende Möglichkeiten kostenfrei zur Verfügung:
Für Mobile Endgeräte
1.) Digitaler Angelatlas Web-Version mit integrierter Gewässerordnung:
https://angelatlas-sachsen.de/
2.) Digitaler Angelatlas App-Version mit integrierter Gewässerordnung:
Download als PDF (zum Speichern oder Ausdrucken)