Für den Erwerb des Fischereischeins ist der Sachkundenachweis durch bestandene Prüfung erforderlich. Dafür ist die Anmeldung zu einem 30 Stunden umfassenden Vorbereitungslehrgang bei einem in Sachsen von der Fischereibehörde zertifizierten Lehrgangsanbieter notwendig. Die Anmeldung zum Lehrgang erfolgt mittels ausgefülltem Antrag beim entsprechenden Lehrgangsleiter. Der absolvierte Vorbereitungslehrgang und ein schriftlicher Antrag bei der Fischereibehörde sind dann Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung .
Für den Lehrgang und die Prüfung zur Erlangung des Fischereischeins gibt es einen Rahmenlehrplan.