Informationen VGA
Warum gibt es die Verbandsgewässeraufsicht?

Unser Verband verfügt mit der Verbandsgewässeraufsicht (kurz: VGA) über ein eigenes, ehrenamtliches Kontrollorgan. Zielstellungen der Kontrollen der VGA sind dabei:

  • Einhaltung der Gewässerordnung des LVSA e. V.
  • Einhaltung der Sächsischen Fischereigesetzgebung
  • Einhaltung der Naturschutz- und Tierschutzgesetzgebung
  • Sicherstellung satzungsgemäßer Ziele in der Hege und Pflege
  • Sicherstellung vertraglichen Vorgaben aus Fischereipachtverträgen
  • Einhaltung weiterer gesetzlicher Vorgaben (z. B. WHG, WG)

Nur durch Kontrollen an unseren Angelgewässern können Verstöße festgestellt und in Folge geahndet werden. Zudem haben die Kontrollgänge der VGA auch  einen präventiven Charakter. Darüber hinaus kontrolliert die VGA auch wichtige gesetzliche Vorgaben an Angelgewässern, z. B. die Einhaltung der Durchgängigkeit in Fließgewässern.

Die VGA handelt als Beauftragter des jeweiligen Fischereiausübungsberechtigten auf Grundlage der aktuellen Gesetzgebung, der Gewässerordnung des Landesverbandes Sächsischer Angler e. V. und des Erlaubnisscheinvertrages nach § 19 SächsFischG zwischen dem Fischereiausübungsberechtigten und dem Erlaubnisscheininhaber.

Was darf die Verbandsgewässeraufsicht?
  1. Durchführung von Kontrollen an Verbands- und Verbandsvertragsgewässern
  2. Bei Verstößen:
  • mündliche und schriftliche Belehrungen
  • Einträge in das Fangbuch
  • Gewässerverweise aussprechen und durchsetzen
  • Erlaubnisscheine gegen Quittung einziehen und diese dem Verband zur Verfahrenseinleitung übermitteln