Kriterien zur Bestellung als Verbandsgewässeraufseher (VGA)
- Volljährigkeit
- bestehende Mitgliedschaft in einem Mitgliedsverein unseres Verbandes
- gute Fachkenntnisse - z. B. SächsFischG, FischVO (z. B. Schonzeiten, Mindestmaße), Gewässerordnung Landesverband Sächsischer Angler e. V.
- praktische Erfahrungen in der Verbandsgewässeraufsicht (min. 3 nachgewiesene Einsätze an der Seite eines Obmanns )
- persönliche Eignung (Die Person muss neben der fachlichen Eignung auch persönlich für die Ausübung der ehrenamtlichen Verbandsgewässeraufsicht geeignet sein.)
- Zuverlässigkeit, korrektes Auftreten, anwendungsbreites Wissen
- Bereitschaft zur ständigen Fort- und Weiterbildung
- Interesse und Zeit für die Aufgaben als Verbandsgewässeraufseher
- Bereitstellung der Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail, Telefon)