Um in unseren Verbandsgewässern angeln zu dürfen, werden zwingend nachfolgende Dokumente benötigt:
1. Fischereischein
Der Fischereischein ist der Sachkundenachweis und die Grundbedingung für den Erwerb eines Erlaubnisscheines (Angelberechtigung).
Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen bedürfen eines Fischereischeines der Sächsischen Fischereibehörde. Wird der Hauptwohnsitz in den Freistaat Sachsen verlegt, bleiben die in anderen Bundesländern ausgestellten Fischereischeine im bisherigen Umfang gültig (§ 20 SächsFischG).
Von anderen Bundesländern für sächsische Bürger ausgestellte Fischereischeine (z. B. Fischereischein Sachsen-Anhalt mit sächsischer Adresse) sind in Sachsen nicht gültig! Ohne Prüfung ausgegebene Fischereischeine, wie bspw. der Friedfischfischereischein aus Brandenburg oder der Touristenfischereischein aus Mecklenburg-Vorpommern werden nicht anerkannt!
Abgelaufene Fischereischeine werden nur von der Fischereibehörde verlängert! Das Antragsformular zur Verlängerung oder Änderung des Fischereischeines kann auf der Internetseite der Fischereibehörde heruntergeladen werden:
Antrag zum Fischereischein über die Fischereibehörde in Sachsen
2. Erlaubnisschein
Der Erlaubnisschein wird auch umgangssprachlich Angelberechtigung genannt.
Mitglieder:
Unsere Mitglieder, welche in einem unserer über 620 Vereine organisiert sind, erhalten den Erlaubnisschein und das dazugehörige Fangbuch über ihren Angelverein zur jährlichen Beitragskassierung.
Die Jahresaustauschangelberechtigungen anderer Bundesländer (exklusiv für Mitglieder) bekommen diese ebenfalls über ihren Verein.
Gäste (BRD):
Insofern Gastangler sachkundig sind (also einen gültigen Fischereischein besitzen), können diese einen Gasterlaubnisschein erwerben. Dieser Erlaubnisschein gilt nicht für unseren gesamten Gewässerfonds, sondern nur für eine begrenzte Gewässerauswahl.
Eine Übersicht zu den Verkaufsstellen, zu den Bedingungen und Preisen gibt es bei unseren Regionalverbänden.
Gäste (ausländischer Hauptwohnsitz)
Gastangler, die keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, benötigen zwingend einen Gastfischereischein. Dieser ist erhältlich bei der Sächsischen Fischereibehörde.
Hier ist der LINK zur entsprechenden Seite.