Verlängerungsanträge nimmt die Fischereibehörde entgegen.
1. den eigenen Verein 2. um den nächsten "Fischer & Angler" nicht zu verpassen: den zuständigen Regionalverband 3. die Fischereibehörde zur Änderung des Fischereischeins
Die sächsische Fischereibehörde nimmt diese Änderungen vor: Kontaktdaten: https://www.landwirtschaft.sachsen.de/fischereischein-antraege-verlaengerung-aenderung-postweg-online-13730.html
Nein, die alten DDR-Fischereischeine werden nicht als Sachkundenachweis anerkannt. Hier bleibt nur die einzige Möglichkeit, einen Fischereischeinlehrgang zu besuchen und eine Prüfung abzulegen, um einen gültigen Fischereischein zu erhalten.
Unsere Regionalverbände geben Tipps und helfen bei der Suche nach einem Verein in Wohnortnähe.
Bitte wenden Sie sich an den Regionalverband, der für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist. Der Regionalverband prüft aufgrund der vorliegenden Gewässerfondsverträge die Bedingungen für die Herausgabe des Erlaubnisscheines.
Ein Onlineverkauf ist bisher nicht möglich.
Verkaufsstellen sind in den Angelläden vor Ort möglich.