Der Weg zum Fischereischein Der Weg zum Fischereischein
Bild: Martin Schuster
Der Weg zum Fischereischein

Anträge für den Fischereischein und den Jugendfischereischein gibt es bei der sächsischen Fischereibehörde:

Antragsformular

Personen, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben:

Für den Ersterwerb des Fischereischein ist der Sachkundenachweis erforderlich.  Dieser wird durch eine bestandene Fischereiprüfung erworben. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem dreißigstündigen Vorbereitungslehrgang .

Behandelt werden die Themenkomplexe:

  • Allgemeine Fischkunde
  • Spezielle Fischkunde
  • Gewässerkunde
  • Gerätekunde und
  • Gesetzeskunde

Im Freistaat Sachsen gibt es etliche durch die Fischereibehörde zugelassene Lehrgangsleiter. Eine Übersicht finden Sie bei der Fischereibehörde.

Unter 9 Jahren:

Kinder, die das 9. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in sehr begrenztem Umfang an der Fischereiausübung eines volljährigen Anglers beteiligt werden. Ein Kind unter 9 Jahren kann keinen Erlaubnisschein und Jugendfischereischein erhalten. Jedoch muss der erwachsene Angler, bei dem das Kind mitangelt, über einen gültigen Fischereischein und Erlaubnisschein für das Gewässer verfügen.
Das Kind unter 9 Jahren darf  keine eigene Angel bei sich führen , aber die Angel des erwachsenen Anglers auswerfen und unter Aufsicht den Drill durchführen. Es darf keinesfalls einen lebenden Fisch abködern und diesen betäuben oder töten. Der erwachsene Angler, bei dem das Kind mitangelt, muss eine Person sein, die im vollen Umfang Autorität über das Kind besitzt. Sie muss jederzeit eingreifen können und darf sich nicht vom Angelplatz entfernen.

Zwischen 9 und 16 Jahren:

Der Jugendliche muss einen Jugendfischereischein und einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer besitzen.
Der Jugendfischereischeininhaber darf nur unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen, der einen gültigen Fischereischein haben muss, angeln. Die Aufsichtsperson benötigt nur dann einen Erlaubnisschein, wenn sie selbst das Angeln ausübt.  
Soweit Jugendfischereischeininhaber nachweislich seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Anglerverein sind, entfällt die ständige Aufsicht durch einen erwachsenen Angler.

Ab 14 bzw. 16 Jahren:

Ab dem Alter von 14 Jahren kann ein Jugendlicher an der staatlichen Fischereiprüfung als Sachkundenachweis teilnehmen und nach bestandener Prüfung einen Fischereischein erhalten. Unter der weiteren Voraussetzung eines gültigen Erlaubnisscheines oder einer sonstigen Nutzungsberechtigung für das jeweilige Angelgewässer kann er damit allein ohne Aufsicht eines Erwachsenen angeln.

Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr besteht Fischereischeinpflicht, so dass ein Jugendlicher auch unter Aufsicht eines erwachsenen Anglers nur noch angeln kann, wenn er selbst die Fischereiprüfung als Sachkundenachweis bestanden und einen Fischereischein erworben hat. Deshalb sollte rechtzeitig an die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang mit anschließender Fischereiprüfung gedacht werden. Auskunft dazu erteilen die Anglerverbände.