Raubfischangeln zulässig!
Der brandenburgische Jugendfischereischein ist in Brandenburg bis zum 18. Lebensjahr gültig. Nutzt ein Angler in Sachsen den brandenburgischen Jugendfischereischein, so verliert er mit Vollendung des 16. Lebensjahr seine Gültigkeit!
Kein Raubfischangeln zulässig!
Sächsische Jugendliche haben mit Entrichtung der Fischereiabgabe im Land Brandenburg und dem Erwerb der Ermächtigung des Fischereiausübungsberechtigten nur die Berechtigung zur Verwendung von maximal zwei Friedfischhandangeln, auch wenn sie im Besitz des Jugendfischereischeines Sachsen sind und in Sachsen andere Regelungen als in Brandenburg gelten.
Raubfischangeln zulässig!
Der Jugendfischereischein Sachsen-Anhalt ist bis zum 18. Lebensjahr in Sachsen-Anhalt gültig. Nutzt ein Angler in Sachsen den anhaltinischen Jugendfischereischein, so ist dieser nur bis zum 16. Lebensjahr gültig!
Kein Raubfischangeln zulässig! Regeln zum Nachtangeln beachten!
§ 29 Jugendfischereischein (FischG S-A)
(1) Personen, die das achte, aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, darf nur ein Jugendfischereischein erteilt werden. Dasselbe gilt für Personen, die das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie nur die Jugendfischerprüfung bestanden haben.
(4) Der Jugendfischereischein [...] berechtigt nur zum Friedfischfang!
Nachtangeln ist nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers auf Friedfisch möglich!
Der thüringische Jugendfischereischein ist in Sachsen nur bis zum 14. Lebensjahr gültig!
§ 27 ThürFischG – Jugendfischereischein
(1) Personen, die das 8., aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden.
(2) Bis zur Vollendung des vierzehnten Lebensjahres dürfen Jugendfischereischeininhaber die Fischerei nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers ausüben. Der Sächsische Jugendfischereischein verliert mit dem 14. Lebensjahr in Thüringen seine Gültigkeit. Der Jugendliche darf nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers das Angeln ausüben!