Der Gewässerwart im Verein Der Gewässerwart im Verein
Bild: Martin Schuster
Der Gewässerwart im Verein
Der Gewässerwart

Der sächsische Gewässerfonds ist ein hohes, wenn nicht sogar das höchste Gut für die sächsischen Anglerinnen und Angler. Im Vergleich zu manch anderem Bundesland genießen wir eine enorme Freizügigkeit und die Vielfalt unserer sächsischen Gewässer sollte für jeden die Möglichkeit bieten, seine bevorzugten Angelmethoden auszuüben. Der Erhalt dieses Gewässerfonds ist jedoch aufwendig, komplex und mit vielfältigen Herausforderungen verbunden. Um sicherzustellen, dass den Mitgliedern in Sachsen auch in Zukunft attraktive Angelgewässer und die notwendige Infrastruktur geboten werden können, gibt es eine grundlegende Voraussetzung: eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Regionalverbänden und den Gewässerwarten der Angelvereine. 

Es gibt in Sachsen wohl kaum eine weitere Rolle, die im Rahmen der organisierten Angelei so viele wichtige Funktionen in sich vereint. Gewässerwarte sind Bewirtschafter, Koordinatoren, Projektleiter, Konfliktlöser, Schlichter, Biologen und Ökologen. Sie sind im Verein manchmal ein Vorbild und manchmal der Sündenbock. Sie sind die Kommunikationsschnittstelle zwischen unterschiedlichen Akteuren und müssen nicht selten mit diplomatischem Geschick Interessen ausgleichen, die man theoretisch nicht ausgleichen kann. Das alles machen sie im Rahmen des Ehrenamtes oder mit anderen Worten: Dann, wenn sie theoretisch auch einfach angeln gehen könnten. Das Anglerherz des Gewässerwartes muss durchaus höherschlagen als andere, um den vielen Verpflichtungen auf Kosten der eigenen Freizeit gewissenhaft nachzukommen. 

Aufgaben des Gewässerwartes
  • praktische Umsetzung Fischbesatz
  • Fangkartenauswertung
  • Koordinierung Arbeitseinsätze und Gewässerpflegemaßnahmen
  • Fachmann für die zu betreuenden Gewässer (Bindeglied Verband/Verein)
  • Einhaltung geltende Gesetze und Verordnungen, Sachverhaltsvermittlung
Schulungen

Mit der Gewässerwarteschulung soll die Qualifikation der Bewirtschafter von Gewässern erhöht werden, um den Forderungen des Sächsischen Fischereigesetzes und insbesondere der Umsetzung der Festlegungen des § 12 SächsFischG (Hegepflicht, Fischbesatz) gerecht zu werden.

Gewässerwarte sind befähigt, die Bewirtschaftung des Gewässers eigenständig auszuführen und die Inhaber/Pächter des Fischereirechts auf dem Gebiet der Gewässerbewirtschaftung qualifiziert zu beraten.

Aller zwei Jahre findet eine kostenlose Gewässerwarteschulung für alle Interessierten aus unseren Vereinen statt. Über Termine und Inhalte werden wir zu gegebener Zeit auf dieser Homepage und in der Verbandszeitschrift "Fischer & Angler" informieren.

Am 11.05.2022 fand erstmalig ein Fortbildungslehrgang im Online-Format statt. Das Thema des Workshops lautete "Querbauwerke und ihre Auswirkungen". Weitere Workshops sind geplant.

Gewässerwart werden

Wer Interesse daran hat, den Aufgabenbereich eines Gewässerwartes zu übernehmen, kann sich direkt an seinen Angelverein wenden.