Gastangler Gastangler
Bild: Arndt Zimmermann
Gastangler
Voraussetzungen für das Angeln in Sachsen

Voraussetzungen für Gastangler aus der Bundesrepublik Deutschland (Hauptwohnsitz nicht in Sachsen)

  • ein in Sachsen gültiger Fischereischein und
  • ein gültiger Erlaubnisschein.

Fischereischein und Erlaubnisschein

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Ausübung des Angelns in sächsischen Gewässern einen in Sachsen gültigen Fischereischein. Da nicht alle Fischereischeine anderer Bundesländer in Sachsen anerkannt werden, sollte im Zweifel im Vorfeld die Sächsische Fischereibehörde konsultiert werden!

Um in den sächsischen Gewässern angeln gehen zu können, benötigt der Fischereischeininhaber zusätzlich immer auch eine privatrechtliche Erlaubnis vom Eigentümer oder Pächter des Gewässers – den Erlaubnisschein. Dieser Erlaubnisschein kann nur vom Eigentümer oder Pächter des Fischgewässers an Personen ausgegeben werden, die im Besitz eines gültigen Fischereischeins sind.

Voraussetzungen für Gastangler aus anderen Ländern

Ausländische Gäste benötigen einen Gastfischereischein, welcher von der Sächsischen Fischereibehörde ausgestellt wird. Voraussetzung für die Erteilung ist die Vorlage einer ausländischen Fischereilizenz und des Reisepasses oder der Nachweis des ausländischen Hauptwohnsitzes. Der Gastfischereischein wird für einen oder sechs Monate ausgestellt.

Mit einem vorgelegten Gastfischereischein kann ein Erlaubnisschein erworben werden.