Der Landesverband Sächsischer Angler e. V. (LVSA) als mitgliederstärkste anerkannte Naturschutzvereinigung im Freistaat ist besorgt über den Zustand der sächsischen Fließgewässer. Mit Einführung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Jahr 2000 wurde europaweit angestrebt, alle vorhandenen Gewässer bis 2015 in einen qualitativ „guten Zustand" zu überführen. Dieser „gute Zustand“ wird anhand von ökologischen, chemischen und gewässerstrukturellen Parametern bewertet.
Es ist erwiesen, dass sich insbesondere die Wasserkraft negativ auf das Ökosystem Gewässer auswirkt. Jeder Aufstau bewirkt eine Unterbrechung der natürlichen Gewässerstruktur, verhindert notwendige Fischwanderungen und entzieht dem ursprünglichen Gewässerverlauf das Wasser.
In einer diesbezüglichen Anfrage an das sächsische Umweltministerium (SMEKUL) teilte uns Herr Staatsminister Günther mit, dass von den aktuell 311 in Betrieb befindlichen Laufwasserkraftanlagen in Sachsen derzeit lediglich 31 als vollständig durchgängig bewertet werden können (Stand: Oktober 2021). Ferner teilte uns das Ministerium mit, dass die Überwachung der Betreiberpflichten von Wasserkraftanlagen den zuständigen Wasserbehörden obliegt. Für unseren Verband ist es nicht nachvollziehbar, weshalb auch im Jahr 2022 trotz der WRRL noch immer 90 % der Wasserkraftstandorte nicht vollständig durchgängig sind.
Das Ministerium teilte uns weiterhin mit, dass es die Erschließung des Wasserkraftpotenzials in Sachsen als weitestgehend abgeschlossen bewertet. Der LVSA übergibt regelmäßig und exemplarisch eine Auflistung von Wasserkraftanlagen an das Ministerium, wo aus Sicht des Verbandes Abweichungen von gesetzlichen Vorgaben bestehen. Derartige Missstände können nur durch verwaltungsrechtliches Handeln abgestellt werden. Das Ministerium hat uns hierzu ebenfalls mitgeteilt, dass je nach Einzelfall entsprechende Verfahren eingeleitet wurden.