Der Erwerb und die Anpachtung von Gewässern bzw. des Fischereirechtes obliegt satzungsgemäß unseren drei Regionalverbänden (SIEHE Aufbau und Struktur) als ordentliche Mitglieder des Landesverbandes Sächsischer Angler e. V.
Deren satzungsgemäße Aufgabe ist die Durchführung der Hege- und Pflegemaßnahmen entsprechend der gesetzlichen Regularien.
Der Landesverband Sächsischer Angler e. V. unterstützt die Regionalverbände mit der satzungsgemäßen Zielstellung, die waidgerechte Angelfischerei zu erhalten und zu fördern.
Die Freizügigkeit des Angelns wird jedoch aufgrund der Komplexität und den Vorgaben des Verpächters eingeschränkt, weshalb es zahlreiche gewässerspezifische Regelungen gibt und diese zu beachten sind. Diese sind im Angelatlas Sachsen einsehbar.
Gesetzlicher Rahmen der Angelfischerei in Sachsen
Das Fischereirecht ist in der Bundesrepublik Deutschland föderalistisch geregelt. In Sachsen gilt bei der Ausübung das Sächsische Fischereigesetz und die Sächsische Fischereiverordnung. Darauf aufbauend und ergänzend gelten unsere Gewässerordnung und gewässerspezifische Regelungen.
Hier sind die entsprechenden Links zu finden:
- Sächsisches Fischereigesetz
- Sächsische Fischereiverordnung
- Gewässerordnung des LVSA
- Angelatlas-Sachsen.de