Die fischereiausübungsberechtigten Regionalverbände haben die Pflicht zur Hege. Diese Pflicht ist im § 12 des Sächsischen Fischereigesetzes definiert. Unter Hege versteht man den Aufbau und den Erhalt eines des Gewässers entsprechenden heimischen, ausgeglichenen Fischbestandes. Das bedeutet sowohl Schutz vor Überpopulation als auch der gezielte Besatz bestandsgefährdeter Arten. Die sächsischen Gewässer sind vielfältig und verlangen entsprechend ihrer ökologischen Gegebenheiten nach individuellen Maßnahmen der Hege. Aus diesem Grund wird durch unsere Regionalverbände für jedes Gewässer ein angepasster Hegeplan erstellt und durch die Sächsische Fischereibehörde kontrolliert. Oberstes Ziel ist es stets, negative Auswirkungen auf das Gewässer durch einen unausgeglichenen Fischbestand zu vermeiden und somit eine nachhaltige Nutzung zu gewährleisten.
Die Hege ist die Grundlage für eine nachhaltige
Gewässernutzung.
Ein regulierter Fischfang und gezielter Besatz sind die wichtigsten Instrumente der Hege. Allerdings gibt es noch zahlreiche weitere Einflüsse, auf die es sich einzustellen gilt. So verlangen beispielsweise die Gefährdung verschiedener Fischbestände durch große Kormoranpopulationen ein vernünftiges Kormoranmanagement, welches nur durch eine zielorientierte Zusammenarbeit verschiedener Institutionen und Behörden organisiert werden kann.
Natürlich hängt der Erfolg der Hege nicht zuletzt vom Angler selbst ab. Darum ist jeder, der die Angelfischerei in Sachsen praktiziert angehalten, seinen Pflichten (wie beispielsweise die vollständige Dokumentation seiner Fänge) nachzukommen und gewässerspezifische Regulationen (Fangbegrenzungen, spezielle Mindestmaße und Entnahmeverbote) einzuhalten.