Die CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages hat in der letzten Fraktionssitzung das Positionspapier „Zukunft der Berufs- und Angelfischerei in Sachsen“ beschlossen. Darin formuliert die Fraktion in 14 Punkten ihre konkrete Vorstellung zur Zukunft der Berufs- und Angelfischerei in Sachsen. Die darin enthaltenen Kernaussagen umfassen unter anderem die Würdigung und Anerkennung der Berufs- und Angelfischerei sowie den Stellenwert der guten fachlichen Praxis bei der Ausübung der Fischerei auf Grundlage des Sächsischen Fischereigesetzes und der Sächsischen Fischereiverordnung. Auch die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie wird im Positionspapier konkret benannt.
Seit 2019 bildet die Koalition aus CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und SPD die Staatsregierung in Sachsen. Im damals beschlossenen Koalitionsvertrag „Erreichtes bewahren, Neues ermöglichen, Menschen verbinden“ heißt es unter anderem:
„[…] Wer angelt und fischt, wird von uns bei der naturschutzgerechten Gewässernutzung unterstützt. Zielkonflikte wollen wir lösen. Um die Wertigkeit unserer Schutzgebiete in den Teichgebieten zu erhalten, muss auch künftig die Fischereiwirtschaft im bisherigen Umfang möglich sein. Zur Sicherung der Berufs- und Angelfischerei ist ein gesamtheitliches Konzept zu erarbeiten.“
Mit dem beschlossenen Positionspapier hat die CDU-Fraktion als erste der drei Koalitionspartner einen möglichen Grundstein für die Erfüllung der genannten Punkte aus dem Koalitionsvertrag gelegt. In einem Schreiben des Fraktionsvorsitzenden der Sächsischen CDU-Fraktion Thomas Hartmann (MdL) an unseren Präsidenten Friedrich Richter heißt es:
„Zugleich ist es [Positionspapier] für uns Arbeitsauftrag in den nächsten Jahren daran zu arbeiten, die darin enthaltenen Punkte umzusetzen und damit die Angelfischerei und deren Bedeutung für die Gesellschaft zu sichern. Zugleich ist es unser Ziel, im zuständigen Staatsministerium, die Umsetzung unseres Koalitionsvertrages von 2019 einzufordern.“