Sächsische Mitglieder und Mitglieder im Gewässerfonds aus anderen Bundesländern genießen viele Vorteile, u.a. das freizügige Angeln in vielen sächsischen Verbandsgewässern mit einer Gewässerfondsmarke für Sachsen. Fragen zum Gewässerfonds, zur Gültigkeit und zum Bezug der Gewässerfondsmarke beantwortet gern der für Ihren Hauptwohnsitz zuständige Landesanglerverband, dem Sie angehören.
Doch auch Urlaubs- bzw. Gastangler ohne Vereinsmitgliedschaft können einen Teil der Verbandsgewässer beangeln. Die wichtigsten Regeln für Urlauber und Gastangler sind zwar auf der Website www.angeln-sachsen.de aufgeführt. Aufgrund der Urlaubszeit haben wir nachfolgend die wichtigsten Hinweise für Gastangler zusammengefasst, dass man nicht so lange suchen muss. Denn schließlich ist Urlaubszeit auch Angelzeit!
- Voraussetzungen für das Angeln in Sachsen für Gastangler: Gastangeln in Sachsen
- Angeln in und um Dresden - Regelungen und Verkaufsstellen: Gastangler - Region Dresden
- Angeln in und um Leipzig - Regelungen und Verkaufsstellen: Gastangler - Region Leipzig
- Angeln in und um Chemnitz - Regelungen: Gastangler - Region Chemnitz / Verkaufsstellen: Verkaufsstellen - Region Chemnitz
- Aktuelle gewässerspezifische Regelungen entnehmen Sie bitte dem digitalen Gewässerverzeichnis: Angelatlas Sachsen
Wir wünschen allen Gästen einen angenehmen Aufenthalt in unserer schönen Heimat und Petri Heil am Wasser!