27.05.2025
Information der Fischereibehörde

Für die Probleme, die sich aus der Abschaffung der Jugendfischereischeine in Bayern und in weiteren Bundesländern auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen ergeben haben, konnte in der sächsischen Fischereiverwaltung eine Lösung gefunden werden. Jugendliche mit Hauptwohnsitz außerhalb Sachsens können einen sächsischen Jugendfischereischein (für 9 € Gebühren) beantragen, der auf eine Gültigkeit von 6 Monaten befristet wird. Die Befristung ist notwendig und angemessen, da momentan nicht absehbar ist, ob die Ausgabe von sächsischen Jugendfischereischeinen an Jugendliche aus anderen Bundesländern Auswirkungen auf den Vollzug der Fischereigesetze in anderen Bundesländern hat. Dies soll zeitnah mit den Fischereiverwaltungen aller Bundesländer geklärt werden.

Die zuständige Behörde möchte noch darauf hinweisen, dass der Jugendfischereischein rechtzeitig vor Urlaubsbeginn beantragt werden muss. Es ist mit einer Bearbeitungszeit von mind. 4 Wochen zu rechnen. Weitere Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link:

https://www.fischerei.sachsen.de/antrag-zum-fischereischein-3992.html

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